Evangelischer Kindergarten Sankt Nikolai Marktbreit

Beitragszuschuss

 

Um bayrische Eltern weiter zu entlasten, gibt es seit dem 01. April 2019 für alle Kindergartenkinder ab dem Kindergartenjahr (September) in dem sie das 3. Lebensjahr erreicht haben einen Beitragszuschuss. D.h. der von den Eltern gebuchte Beitrag verringert sich um 100 € pro Monat und muss nicht beantragt werden.

 

Seit Januar 2020 besteht die Möglichkeit einen Krippenzuschuss in Höhe von 100 € zu erhalten. Dieser ist abhängig von dem Gehalt der Erziehungsberechtigten. Die Auszahlung durch das „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ geht direkt an die Antragstellenden. Für den Antrag erhalten Sie mit dem abgeschlossenen Buchungsvertrag eine entsprechende Bescheinigung von uns.

 

Internet: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/

Für Kinder, die ab 01.01.2026 geboren wurden entfällt dieser Zuschuss


 

Beitragsermäßigung

 

In besonderen Fällen übernimmt das Jugendamt auf Antrag die Kosten ganz oder teilweise. 

Beim gleichzeitigen Besuch von zwei Kindern aus einer Familie ermäßigt sich der monatliche Elternbeitrag des 2. Kindes um 1 Buchungskategorie.